Hier finden Sie alle Dienstleistungen die Ihnen geboten werden. Sollten Sie etwas vermissen, fragen Sie gerne nach.
An erster Stelle können Sie sich immer auf ein unabhängiges Beratungsgespräch verlassen. Je nach dem einigen wir uns anschließend auf weitere Schritte oder verbleiben bei einigen Tipps zum effizienten Energiesparen.
Ich stelle sowohl Energiebedarfsausweise als auch Energieverbrauchsausweise aus, oder kläre mit Ihnen welche Variante in Ihrem Fall die sinnvolle ist.
Nach einem Erstgespräch nehme ich gerne Ihr Gebäude nach allen energietechnischen Aspekten unter die Lupe. Dazu zählen beispielsweise, die Fenster und Türen, das Dach und die Wände, Lüftungssysteme, sowie Heizung, Heizkörper und das Verteilsystem.
Nach einer ausführlichen Analyse aller energietechnischen Aspekte Ihres Gebäudes, stelle ich in einem zweiten Beratungsgespräch alle Sanierungsoptionen vor, die für Ihren persönlichen Fall infrage kommen.
Entweder direkt nach der Analyse oder nach einem zweiten Beratungsgespräch, kann ich Ihnen einen iSFP erstellen. Dieser beinhaltet mehrere Modernisierungs-Maßnahmenpakete, die über einen abgestimmten Zeitraum umsetzbar wären. Ein iSFP erhöht den Förderbetrag der BAFA für viele Maßnahmen um 5 %.
Grundsätzlich sind alle meine Empfehlungen für Sie ökonomisch realistisch und sinnvoll. Gerne erstelle ich allerdings auch finanzielle Kenngrößen, um Sanierungsmaßnahmen untereinander und mit anderen Analgemöglichkeiten vergleichen zu können.
Wenn Sie sich für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen entschieden haben, übernehme ich die Antragstellung der Fördermittel bei der jeweiligen Antragsstelle.
Sind Maßnahmen in Auftrag gegeben und die Fördermittel beantragt, stehe ich Ihnen als aufsehende Baubegleitung zur Seite, bis alles sachgerecht unter Dach und Fach ist.
Diese Maßnahme ist in einer Modernisierung und Optimierung der Heizungsanlage enthalten, wird allerdings auch separat angeboten.
Denn bis zum 30.09.2024 muss für eine Gaszentralheizung in Mehrfamilienhäusern mit 6 - 9 Wohneinheiten ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden, sofern dies noch nicht erfolgt ist.
In diesem Zeitraum ist auch eine Überprüfung und Optimierung im Fall von Mängeln vorgeschrieben.
Für größere Objekte galt der 15.09.2023 als Stichtag.
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