Welche Fördermöglichkeiten bestehen?

Bundesförderung für effiziente Gebäude durch die BAFA

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bis zu 20 % und 60.000 € pro Wohneinheit 

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden;
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren;
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik bis zu 20 % und 60.000 € pro Wohneinheit 

  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme-/Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Einzelmaßnahmen an der Heizungstechnik (Gebäudenetz) bis zu 30% und ...

  • 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung bis zu 20 % und 60.000 € pro Wohneinheit 

  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung
  • Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • der Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen (mindestens 80 %) von Feuerungsanlagen für feste Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr, ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen

Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich.

Fachplanung und Baubegleitung der Einzelmaßnahmen bis zu 50 % und ...

  • 5.000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • 2.000 € pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt bis 20.000 €

Energieberatung für Wohngebäude (EBW) / individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit

  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.300 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 1.700 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 500 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Heizungsförderung durch die KfW

Wer und was wird gefördert?

Neue, klimafreundliche Heizungssysteme beim Kauf und Einbau von Eigentümer:innen selbst­genutzter Einfamilienhäuser:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizung (Investitions­mehrkosten)
  • Innovative Heizungstechnik
  • Gebäudenetzanschluss
  • Wärmenetzanschluss

Wie wird gefördert?

30 % Grundförderung

+ 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicher­heizung oder      Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Bio­masse­heizung austauschen

+ 30 % Einkommensbonnus, bei einem zu versteuernden Haushalts­jahres­einkommen von bis zu 40.000 €

+ 5 % Effizienzbonus (nur Wärmepumpe), wenn als Wärme­quelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein            natürliches Kälte­mittel eingesetzt wird

mit 70 % Förderhöchstsatz und bei maximal 30.000 € Kosten

+ 2.500 € Emissionsminderungszuschlag auf Biomasse­anlagen, wenn sie nach­weislich den Emissions­grenzwert für Staub von      2,5mg/m3 einhalten.

Kredite durch die KfW

Zusätzlich vergibt die KfW vorteilhafte Kredite sowohl an Privatpersonen als auch Unternehmen für die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses:

  • Förderkredit ab 0,99 % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

 

Alle Angaben sind den Websiten der BAFA und der KfW entnommen. Stand 02/2024

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