Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle bis zu 20 % und 60.000 € pro Wohneinheit
Einzelmaßnahmen an der Anlagentechnik bis zu 20 % und 60.000 € pro Wohneinheit
Einzelmaßnahmen an der Heizungstechnik (Gebäudenetz) bis zu 30% und ...
Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung bis zu 20 % und 60.000 € pro Wohneinheit
Voraussetzung für alle Maßnahmen ist bei wassergeführten Heizungssystemen ein hydraulischer Abgleich.
Fachplanung und Baubegleitung der Einzelmaßnahmen bis zu 50 % und ...
Energieberatung für Wohngebäude (EBW) / individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) mit
Wer und was wird gefördert?
Neue, klimafreundliche Heizungssysteme beim Kauf und Einbau von Eigentümer:innen selbstgenutzter Einfamilienhäuser:
Wie wird gefördert?
30 % Grundförderung
+ 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung austauschen
+ 30 % Einkommensbonnus, bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 €
+ 5 % Effizienzbonus (nur Wärmepumpe), wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird
mit 70 % Förderhöchstsatz und bei maximal 30.000 € Kosten
+ 2.500 € Emissionsminderungszuschlag auf Biomasseanlagen, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten.
Zusätzlich vergibt die KfW vorteilhafte Kredite sowohl an Privatpersonen als auch Unternehmen für die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses:
Alle Angaben sind den Websiten der BAFA und der KfW entnommen. Stand 02/2024
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